09. März 2023

Fristende naht: jetzt Grundsteuererlass bei Mietausfall beantragen

Wer eine oder mehrere Immobilien vermietet und im Jahr 2022 unverschuldete Mietausfälle hatte, kann noch bis zum 31. März 2023 einen Grundsteuererlass in Höhe von bis zu 50 Prozent beantragen. Wer den Erlass beantragen kann und worauf geachtet werden muss lesen Sie hier.

Wer ist berechtigt?

Jeder Vermieter, der unverschuldet im Jahr 2022 Mietausfälle hatte, kann einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Gründe für unverschuldete Mietausfälle können Leerstand, ein Wohnungsbrand oder Wasserschaden sein, aber auch Liquiditätsprobleme der Mieter kommen gegebenenfalls infrage. Sind ein Wasserschaden oder Wohnungsbrand jedoch durch fahrlässiges Verhalten entstanden, weil zum Beispiel Rohre oder elektrische Leitungen nicht saniert wurden, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Bei Leerstand müssen entsprechende Bemühungen zur Vermietung nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sollten Vermieter ihre Wohnungsanzeigen oder Makleraufträge sorgfältig dokumentieren.

Was ist sonst noch wichtig?

Wurden durch Mietausfälle weniger als 50 Prozent des normalen Rohertrages der Immobilie erwirtschaftet, ist ein Erlass von 25 Prozent der Grundsteuer möglich. Hat die Immobilie überhaupt keinen Ertrag gebracht, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Dies ist in § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt.

Für den Erlass ist die Gemeinde zuständig, die die Grundsteuer festsetzt. In der Regel ist dies das örtliche Steueramt, in Stadtstaaten sind es die Finanzämter. Der Antrag auf den Grundsteuererlass kann bis zum 31. März in schriftlicher Form bei der Behörde die den Grundsteuerbescheid ausgestellt hat, eingereicht werden.

 

Aktueller Beitrag

News

26.02.2026

Bis zu 90.000 Euro Vorteil: Wärmepumpen schlagen Gas und Öl

Die energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern gilt vielen Eigentümern als teuer und wirtschaftlich riskant. Eine neue Modellrechnung von co2online zeigt jedoch: Wird die Entscheidung nicht allein an den Investitionskosten, sondern an den Gesamtkosten über 20 Jahre gemessen, können Komplettsanierungen mit klimafreundlichen Heizsystemen – insbesondere Wärmepumpen – im Durchschnitt deutlich günstiger abschneiden als Gas- und Ölheizungen. Hierrüber […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht