21. März 2019

Eigenbedarf: Hohes Alter schützt Mieter

In einem aktuellen Urteil beschließt das Landgericht Berlin, dass hohes Alter Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schützt. Ab welchem Alter dies der Fall ist, ließ das Gericht allerdings offen.

Der Fall: Vermieterin kündigt wegen Eigenbedarfs
Eine Vermieterin kündigte 2015 das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die dort seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung und führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf.

Das Urteil: Hohes Alter ist Härtegrund
Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte – unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter offen, da das Ehepaar bei Erhalt der Kündigung bereits über 80 Jahre alt war. (LG Berlin, AZ 67 S 345/18)

Aktueller Beitrag

News

19.06.2025

Photovoltaik: Lohnt sich das für mich?

Viele Hauseigentümer fragen sich aktuell, ob sich eine Photovoltaikanlage noch lohnt. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat jetzt mit ihrem unabhängigen PhotovoltaikCheck typische Anlagenmodelle durchgerechnet – und kommt zu einem klaren Ergebnis: In vielen Fällen rechnet sich Solarstrom vom eigenen Dach – und kann sogar Gewinne bringen.

weiterlesen

Zurück zur Übersicht