14. Februar 2019

Wer haftet bei Schlüsselverlust?

Verlorene oder gestohlene Schlüssel verursachen laut der VdS Schadenverhütung einen jährlichen Schaden von fast 100 Millionen Euro. Insbesondere der Verlust von Generalschlüsseln, zum Beispiel für Schließanlagen, kann schnell eine fünfstellige Schadenssumme verursachen.

Fahrlässigkeit entscheidet
Ob der Mieter für den Verlust des Schlüssels haften muss, ist von Situation zu Situation verschieden. Wird der Schlüssel aus dem Auto gestohlen, hat der Mieter seine Obhutspflicht verletzt und muss zahlen, entschied das Kammergericht Berlin (8 U 151/07). Zahlen muss der Mieter auch, wenn er den Schlüssel mit der Post versendet und dieser verloren geht. Das Amtsgericht Brandenburg begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter seine Bringschuld nicht erfüllt hat (31 C 32/14). Zugunsten des Mieters entschied hingegen das AG Ahrensburg. Ihm wurde der Schlüssel aus dem Schließfach des Krankenhauses gestohlen (47 C 1171/09).

Versicherungen überprüfen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die private Haftpflichtversicherung Schlüsselverluste absichert. In einigen Fällen empfiehlt sich sogar eine Zusatzversicherung. Wohnungsschutzbriefe bieten in der Regel nur geringfügigen Schutz: Hier zahlt die Versicherung zwar den Schlüsseldienst, jedoch nicht den Austausch einer Schließanlage.

Aktueller Beitrag

News

22.05.2025

Endlich Grillsaison! Aber bitte mit Rücksicht

Die Tage werden länger, die Abende wärmer – mit steigenden Temperaturen zieht es viele Menschen wieder an den Grill. Ob auf dem Balkon, im Garten oder auf gemeinschaftlichen Flächen: Die Grillsaison gehört für viele zum Sommer einfach dazu. Damit der Grillabend nicht zur Belastungsprobe für Nachbarn oder zur Gefahr für Haus und Hof wird, sollten […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht