24. Dezember 2019

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

keine Sorge: Sie müssen nicht besinnlich sein; Hauptsache, Sie haben eine gute Zeit und genießen die Feiertage.

Zum Jahresende noch einmal Zeit mit den Lieben verbringen, Ausspannen oder gutes Essen genießen – wie auch immer Ihr Fest aussieht: Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und entspannte Feiertage!

Weihnachten – Es war immer mein schönstes Fest.
[Theodor Storm (1817 – 1888)]

 

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18.04.2024

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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